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   BAG, 26.01.1971 - 1 AZR 252/70   

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https://dejure.org/1971,1485
BAG, 26.01.1971 - 1 AZR 252/70 (https://dejure.org/1971,1485)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1971 - 1 AZR 252/70 (https://dejure.org/1971,1485)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1971 - 1 AZR 252/70 (https://dejure.org/1971,1485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mankohaftung - Verpflichtung des Arbeitgebers - Grobes Verschulden des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 529
  • DB 1971, 969
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 26.01.1971 - 1 AZR 252/70
    Nur das könnte als Erfüllung gefordert werden (BGHZ 28, 123 [128]).
  • BAG, 20.10.1970 - 2 AZR 497/69

    Sachverständiger - Auswahl im richterlichen Ermessen - Tatsachengericht -

    Auszug aus BAG, 26.01.1971 - 1 AZR 252/70
    Hinsichtlich der Bestellung von Gutachtern sind die Gerichte grundsätzlich frei (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 2o. Oktober 197o, 2 AZR 497/69)° Sind bereits zwei Gutachter gehört worden, so kann die Bestellung eines dritten Sachverständigen nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen in Betracht kommen.
  • BAG, 09.04.1957 - 2 AZR 532/54
    Auszug aus BAG, 26.01.1971 - 1 AZR 252/70
    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG AP Nr. 4 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers und stets).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 6 Sa 808/07

    Äquipollentes oder gleichwertiges Parteivorbringen

    Dass die Klägerin ihren Anspruch auf Zahlung gerichtet hat, bedeutete nicht, dass sie sich von vornherein mit einer Leistung von Schadenersatz begnügen wollte (dahingehend allerdings BAG, Urteil vom 26.01.1971 - 1 AZR 252/70 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 64 zu 2 a der Gründe), weil herauszugebendes Geld, soweit es betragsmäßig noch vorhanden ist, als Summe geschuldet wird (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.1970 - VII ZR 36/69 - NJW 1971, 559 zu 2 b der Gründe).

    Diese Grundsätze, die auch auf einen Erfüllungsanspruch anzuwenden sind (vgl. BAG, Urteil vom 26.01.1971 - 1 AZR 252/70 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 64 zu 2 a der Gründe; Urteil vom 17.07.1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 zu II 4 der Gründe), sehen bei grober Fahrlässigkeit eine Haftungsbeschränkung nur vor, wenn der Verdienst des Arbeitnehmers in einem deutlichen Missverhältnis zum verwirklichten Schadensrisiko der Tätigkeit steht (BAG, Urteil vom 12.10.1989 - 8 AZR 276/88 - BAGE 63, 127 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 97 zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 03.08.1971 - 1 AZR 122/71

    Beweislast - Kassierer - Fehlbestände

    An diese Vorschrift ist in den Fällen der Mankohaftung stets zu denken (BAG AP Nr. 54 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; Urteil des Senats in Sachen 1 AZR 252/70 vom 26. .Januar 1971 demnächst AP Nr. 64 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • LAG Hessen, 22.09.1982 - 10 Sa 66/82
    Bei der Überlassung von Arbeitsmaterialien bzw anderer, dem Arbeitgeber gehöriger Gerätschaften an den Arbeitnehmer zur selbständigen Betreuung bzw Verwahrung können - je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls - auch die Grundsätze zur Manko-Haftung Platz greifen, wenn solche Gegenstände abhanden kommen.In allen Fällen der Arbeitnehmer - Schadenshaftung ist aber - außer bei vorsätzlicher Handlungsweise des Arbeitnehmers - jeweils von Amts wegen zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit dem geschädigten Arbeitgeber iS des § 254 BGB ein Mitverschulden an der konkreten Schadensentstehung zur Last fällt (im Anschluß an BAG 1970-02-27, 1 AZR 150/69 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 1970-06-18, 1 AZR 520/69 = AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 1971-01-26, 1 AZR 252/70 = AP Nr. 64 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 02.02.1983 - 7 AZR 367/79
    selbst zuzuschreiben (BAG Urteil vom 26. Januar 1971 - 1 AZR 252/70 - AP Nr. 64 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) .
  • ArbG Hamburg, 23.01.1995 - 21 Ca 378/94

    Herausgabe von Arbeitsgegenständen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses;

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  • LAG Hessen, 20.08.1980 - 7 Sa 909/78
    Einem weitgehend selbständigen Verkaufsfahrer, dem ein Warenbestand zur alleinigen Obhut bzw Verantwortung anvertraut wird, ist eine Geschäftsbesorgung iS der BGB §§ 675, 688 und damit eine besondere Vertrauensstellung übertragen (im Anschluß an BAG 1971-01-26 1 AZR 252/70 = in AP Nr. 64 zu § 611 BGB - Haftung des Arbeitnehmers).
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